Im Jahr 2014 kamen laut des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) 260 Personen durch Alkohol am Steuer ums Leben. Zwar ging die Zahl der Unfalltoten im Vergleich zum Jahr 2013 um 17,2 Prozent zurück, allerdings starb jeder 13. Verkehrstote durch alkoholisierte Autofahrer. Dem Verursacher drohen damit eine strafrechtliche Verfolgung sowie ein eingeschränkter Vollkaskoschutz.

Relative Fahruntüchtigkeit ab 0,3 Promille

Zu den Unfalltoten gesellten sich 2014 außerdem 16.856 Verletzte und 7.687 Sachschäden. Ohne Vollkasko-Schutz würden die Unfallverursacher schnell in große finanzielle Schwierigkeiten kommen. Kann ein Promillewert von mindestens 1,1 nachgewiesen werden, erlischt der Schutz. Denn ein Unfall, der unter Alkoholeinfluss herbeigeführt wurde, gilt als grob fahrlässiges Herbeiführen des Versicherungsfalles.

Eigentlich ist die Regel ganz einfach: Der Versicherungsnehmer willigt mit dem Abschluss der Kfz-Haftpflicht darin ein, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss als vorsätzlicher Vertragsbruch angesehen wird. Folglich darf der Versicherer die Zahlung auch verweigern.

Vorsicht ist aber nicht erst ab 1,1 Promille geboten. Bereits ab 0,3 Promille liegt eine relative Fahruntüchtigkeit vor. Dann ist die Sachlage davon abhängig, ob „alkoholtypische Fahrfehler“ nachgewiesen werden können. Dazu gehören zum Beispiel Schlangenlinien, ein eingeschränktes Reaktionsvermögen, und ähnliche Anzeichen, die Personen und Sachschäden begünstigen. Je nachdem, wie fahruntüchtig der Versicherte war, kann das Gericht eine Kürzung der Versicherungssumme von bis zu drei Viertel oder vier Fünftel veranlassen.

0,5 Promille: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Ab einem Promillewert von 0,5 muss der Fahrer mit einer Geldstrafe von 500 Euro rechnen. Dazu gesellen sich vier Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Bei mehrmaliger alkoholisierter Fahrauffälligkeit kann die Geldstrafe bis zu 1.500 Euro und ein Führerscheinentzug von bis zu drei Monaten drohen. Ab 1,1 Promille wird es ganz heikel, denn dann gilt das Autofahren als Straftat. Die Geldstrafe fällt dann wesentlich höher aus und hängt vom (Netto-) Einkommen ab. Im schlimmsten Fall kommen eine Gefängnisstrafe sowie sieben Punkte und ein Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten hinzu. Für eine Person, die aus beruflichen Gründen nicht auf das Autofahren verzichten kann geht dann der „worst case“ erst richtig los…

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