Lange Zeit wurde diskutiert,- jetzt hat der rot-rot-grüne Berliner Senat den Gesetzesentwurf eines Mietendeckels formal beschlossen. Wird das Gesetz bis voraussichtlich Anfang 2020 auch noch vom Abgeordnetenhaus abgesegnet, werden für fünf Jahre die Mieten eingefroren.

Die Ausgangslage

In den letzten zehn Jahren haben sich die Mietpreise in Berlin um knapp 90 Prozent erhöht. Mit einem Anstieg von 152 Prozent seit 2007 sind die Mieten in Neukölln am stärksten gestiegen. Eine Ursache für den steilen Anstieg ist – wie in anderen deutschen Großstädten auch – die Attraktivität der Metropolen. Hinzu kommt noch, dass in Berlin von 2012 bis 2017 287.000 neue Einwohner hinzu kamen, jedoch nur etwa 55.000 Wohnungen gebaut wurden.

Die Politik reagiert

Die Berliner Koalition bestehend aus SPD, Linken und Grünen wollte dieser Preissteigerung entgegenwirken und hat sich nun auf ein gemeinsames Gesetz geeinigt. Läuft alles so wie von der Koalition geplant, tritt das Gesetz Anfang 2020 in Kraft und gilt rückwirkend ab dem 18. Juni 2019. Während die Mietpreise sofort eingefroren werden würden, wird die Mietsenkungsregel erst neun Monate später greifen. Von zentraler Bedeutung war hierfür die Berliner Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Karin Lompscher (Linke), welche bereits im August einen Entwurf für ein solches Gesetz einreichte . Die Berliner Wirtschaftssenatorin Ramona Pop begründet den Gesetzesentwurf wie folgt:

„Das Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch setzt eine bestehende Vertragsfreiheit voraus. Diese Vertragsfreiheit gibt es in Berlin aber nur noch sehr eingeschränkt, wegen der Notlage auf dem Wohnungsmarkt. […] Wir suspendieren nicht BGB-Recht, sondern wir ergänzen.“

Die wichtigsten Inhalte des Gesetzesentwurfs

Es ist ein fünfjähriger Mietenstopp für Gebäude, die vor 2014 errichtet wurden, geplant. Ab 2022 können die Vermieter mit 1,3 Prozent Inflationsausgleich pro Jahr die Mieten anheben. Desweiteren können sie Modernisierungen mit einem Euro pro Quadratmeter umlegen. Bei Wiedervermietung muss die Nettokaltmiete des Vormieters genommen werden. Falls die Miete zuvor zu hoch war, greift eine Tabellenmiete mit einer Obergrenze von 9,80 Euro kalt pro Quadratmeter. Sogenannte „Wuchermieten“, d.h.: Mieten, welche 20 Prozent über den Tabellenpreis liegen, werden gekappt. Das teilte die Senatskanzlei in einer Pressemeldung mit. Um dem nachzugehen, sollen über 250 neue Stellen in der Verwaltung geschaffen werden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat ein Portal geschaffen, über welches genaue Details zum Gesetzentwurf „Mietendeckel“ entnommen werden können.

Gegenwind von Berliner Verbänden

In einem Offenen Brief kritisieren 24 Verbände, Organisationen und Unternehmen der Berliner Bau- und Immobilienbranche das Vorhaben einer Mietendeckelung. Denn laut dem Schreiben verliert der Investitionsstandort Berlin durch eine solches Gesetzesvorhaben an Attraktivität. In der Folge würden Wohnungen verkommen und ortsansässigen Betrieben die Geschäfte entgehen. Die vorgeschlagene Lösung der Verbände liegt im Neubau von Wohnungen. Und auch die Deutsche Wohnen hat sich bereits gegen den Mietendeckel ausgesprochen. In einer Pressemitteilung gab sie an, dass ein Einfrieren der Mieten den Berliner Immobilienmarkt erheblich schaden könnte. Ein Mietendeckel sei mit einem Investitionsdeckel gleichzusetzen.

 

Titelbild: © BillionPhotos.com / Fotolia.com

Redaktion: NewFinance Mediengesellschaft mbH