Ob die Schuldenobergrenze der USA erhöht werden sollte, ist ein im US-Kongress kontrovers diskutiertes Thema. Dass sich die Meinungen hier kaum einig sind, zeigen die Zahlen aus der letzten Abstimmung. Dennoch wurde nun eine Entscheidung gefällt, die wichtige Folgen für das Land und sogar die ganze Welt hat. Doch wie ist die Entscheidung ausgefallen?
Monatelange Debatten
Bereits seit mehreren Monaten hatte der US-Kongress darüber diskutiert, ob die Schuldengrenze der USA angehoben werden sollte. Als sich herauskristallisierte, dass sich hier nicht so schnell eine Einigung finden lässt, hatte der US-Kongress im Oktober laut Handelsblatt zunächst mal einer Erhöhung der Schuldenobergrenze um 480 Milliarden US-Dollar zugestimmt. Diese Maßnahme war jedoch lediglich als kurzfristiges Mittel zum Zweck gedacht, um die Zeit zu überbrücken, bis eine langfristige Lösung im Raum steht. Mittlerweile wurde tatsächlich eine Entscheidung gefällt.
Knappe Entscheidung
Von einer einstimmigen Entscheidung kann hier nicht die Rede sein. 221 Stimmen waren für eine Erhöhung der Schuldengrenze, 209 stimmten dagegen. Dennoch hat die Mehrheit entschieden und jetzt muss das Gesetz nur noch von Präsident Joe Biden unterzeichnet werden. Dem Bericht des Handelsblatts zufolge lag die Schuldengrenze zuvor bei 28,9 Billionen US-Dollar. Durch das neue Gesetz kann die amerikanische Regierung 2,5 Billionen Dollar neue Schulden hinzufügen.
Ohne Moos nix los
Hätte die Mehrheit im US-Kongress gegen das neue Gesetz gestimmt, wären der USA vermutlich noch im Laufe der Woche die finanziellen Mittel ausgegangen. Zu einem kompletten Zahlungsausfall kam es zwar noch nie, sollte es dazu kommen, wären die Auswirkungen vermutlich auf der ganzen Welt spürbar: Die USA ist die weltgrößte Volkswirtschaft – sollten ihr die Finanzen ausgehen, könnte es zu einer weltweiten Finanzkrise und wirtschaftlichen Abschwung kommen. Bisher konnten sich die Parteien vorher jedoch immer einigen. Die Schuldengrenze wurde bereits mehr als 80 Mal angehoben.
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Redaktion: NewFinance Mediengesellschaft mbH